Weitere Informationen Informationen aus dem Bildungsministerium Die neusten Informationen zum Thema Coranavirus und damit verbundene Verordnungen und Festlegungen sind jederzeit über die Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) abrufbar.
Die Schulen bleiben zunächst bis 31. Januar 2021 geschlossen, über die einzelnen Reglungen haben wir weiter oben auf dieser Homepage informiert. Wann der Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe GELB) wieder aufgenommen wird ist derzeit noch nicht geklärt. Aktuelle Informationen zu neuen Verordnungen werden hier nach Bekanntgabe veröffentlicht. Zu den bisher getroffenen Festlegungen gehört auch, dass die Halbjahreszeugnisse erst am 19. Februar 2021 ausgegeben werden sollen.
Für das Schuljahr 2020/2021 wurde im Thüringer Bildungsministerium das Stufenkonzept „Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen“ entwickelt. Das Konzept sieht für die Schulen bei niedrigen Infektionszahlen einen Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz vor (Stufe GRÜN). Bei steigenden Infektionszahlen können die Stufen GELB oder ROT angeordnet werden. Die genauen Festlegungen können im Konzept und der entsprechenden Anlage für die Schulen nachgelesen werden:
Stufenkonzept des TMBJS zu "Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen" für das Kita- und Schuljahr 2020/21
Anlage 2 zum Stufenkonzept mit Regelungen für die Schulen
In der im Dezember geltenden Stufe GELB ist bei Unterricht in der Schule für die Klassenstufen 5 und 6 die feste Gruppe angeordnet, ab Klasse 7 gilt ein erweitertes Abstandsgebot. Damit verbunden ist eine Umplanung des Lehrereinsatzes, da Lehrer, die in den Klassen 5 und 6 unterrichten, dann nicht in den anderen Klassenstufen eingesetzt werden dürfen. Einige Unterrichtsfächer können dann in dieser Zeit nicht erteilt werden bzw. nur im häuslichen Lernen. Außerdem wird in festen Räumen mit möglichst wenig Raumwechsel unterrichtet und für die 5. und 6. Klassen gibt es zum Teil geänderte Pausenzeiten. Überblick zu den Änderungen im Dezember Für den Zeitraum ab Februar 2021 werden möglicherweise neue Festlegungen getroffen.
Bisher veröffentlichte Schreiben des Ministeriums finden Sie auf folgenden Seiten: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/ (aktuelle Informationen und Schreiben)
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/archiv/ (ältere und archivierte Informationen)
Allgemeine Information zu Hygiene und Infektionsschutz
Die Hygieneempfehlungen des Robert Koch - Instituts (RKI) sind zu beachten. Dazu zählen u.a. regelmäßiges Händewaschen, Hust- und Niesetikette und regelmäßiges Lüften in den Räumen.
Die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist vorbeugender Infektionsschutz und soll daher innerhalb des Schulgebäudes dann getragen werden, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Dies gilt beim Betreten der Schule, in den Pausen, bei Raumwechsel, beim Toilettengang und im Speiseraum. In den Unterrichtsräumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht erforderlich. Für die Schülerbeförderung gelten die allgemeinen Regelungen für MNB im Personennahverkehr.
Es bestehen Betretungsverbote für Personen, die positiv auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind und für Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten. Dies gilt auch für Personen, die direkten Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten. Auch Personen, die innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aus Risikogebieten zurückgekommen sind, dürfen die Schule nicht betreten. Diese können zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes beibringen.
Um im Falle einer Infektion die Kontaktnachverfolgung durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, müssen sich alle Gäste und andere schulfremde Personen nach dem Betreten der Schule im Sekretariat anmelden und in eine Kontaktliste eintragen.
Erweiterte Festlegungen seit November 2020
Die folgenden erweiterten Regelungen gelten bis zum Ende des Schulhalbjahres fort:
Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen sind besonders zu schützen. Sie können sich ab einer Inzidenz von 50 in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt, in der sich die Schule befindet, von der Verpflichtung zum Präsenzunterricht in Gruppen befreien lassen (vgl. §§ 30 und 33 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO). Eine freiwillige Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt weiterhin möglich.
Alle Maßnahmen des Lernens am anderen Ort (z. B. Klassenfahrten, Wandertage, Schülerpraktika, Berufsorientierung außerhalb des Schulgebäudes) sind abzusagen, ebenso alle Veranstaltungen in der Schule (wie z. B. Elternabende).
Es gilt ein Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern. Für festgelegte Ausnahmefälle herrscht für diesen Personenkreis beim Betreten des Schulgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.
Schulsportliche Wettbewerbe über die eigene Schule hinaus sind abgesagt, ebenso alle Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts in den Räumlichkeiten des Schulgebäudes stattfinden, auch die Ganztagsbetreuung in Form von Arbeitsgemeinschaften.
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